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Bild zum Thema Liegenschaftsvermessung

Von der Grenze bis zum fertigen Bau.

Sorgfalt in jedem Schritt

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Liegenschaftsvermessung

Präzise Vermessung für klare Eigentumsverhältnisse und rechtssichere Entscheidungen

Die Liegenschaftsvermessung bildet die Grundlage für eindeutige Grundstücksgrenzen, rechtssichere Eigentumsverhältnisse und verlässliche Planungen. Ob Teilung von Grundstücken, Klärung von Grenzverläufen oder die Erfassung bestehender Gebäude – wir unterstützen Sie mit amtlich anerkannten Vermessungsleistungen und begleiten Sie kompetent durch alle erforderlichen Verfahren. Dabei sorgen wir für Transparenz, Rechtssicherheit und eine präzise Umsetzung Ihrer individuellen Anforderungen.

Diese Leistungen werden ausgeführt von:

Vermessungsbüro
Riemann & Crause GbR

Breite Straße 32
29221 Celle

Vermessungsbüro
Riemann

Stadtkoppel 2
21337 Lüneburg

Zerlegungsvermessung/Sonderung

Durch eine Zerlegungsvermessung (umgangssprachlich Grundstücksteilung) wird ein Flurstück in mehrere Teilflächen zerlegt. Im Regelfall dient dies der anschließenden grundbuchrechtlichen Übertragung einer Teilfläche an einen neuen Eigentümer auf Basis eines notariellen Kaufvertrages.

Die Zerlegungsvermessung ist in einem amtlichen Verfahren geregelt. Die neuen Grenzpunkte müssen rechtskräftig festgestellt werden. Hierzu sind alle an die Grenzpunkte angrenzenden Eigentümer im Verfahren zu beteiligen. Nach Feststellung der Rechtskraft des Verwaltungsaktes werden die Ergebnisse der Vermessung in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen.

Die Festlegung der neuen Flurstücksgrenzen erfolgt entweder über vorher festgelegte Bedingungen wie beispielsweise parallele Abstände oder Sollflächenangaben oder wird mit unseren Auftraggebern vor der Durchführung der Vermessung in einem Termin vor Ort besprochen.

Die Festlegung neuer Grenzen ohne örtliche Vermessungsarbeiten wird als Sonderung bezeichnet. Auf eine Feststellung und Abmarkung der neuen Grenzpunkte wird folglich verzichtet. Die Durchführung einer Sonderung ist nur unter bestimmten katastertechnischen Voraussetzungen möglich.

Bei der Planung hinsichtlich der Nutzung und Bebaubarkeit des neuen Grundstückszuschnittes beraten wir Sie gerne. Mit dieser amtlichen Tätigkeit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Eigentumssicherung an Grund und Boden.

Die Kosten für Zerlegungsvermessung und Sonderung richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen.

Grenzfeststellung/Amtliche Grenzauskunft

Zweifel an örtlich vorgefundenen oder fehlenden Grenzmarken sowie Unklarheiten über den Grenzverlauf sind in der Regel Anlässe für die Beauftragung einer Grenzfeststellung. In diesem formellen Verfahren werden Grenzpunkte in der Örtlichkeit rechtskräftig festgestellt und abgemarkt.

Wir führen in Ihrem Auftrag die erforderlichen Vermessungsarbeiten durch. In einem abschließenden Ortstermin wird das Ergebnis der Vermessung Ihnen und allen anliegenden Nachbarn bekanntgegeben und in eine amtliche Urkunde aufgenommen. Gemeinsam mit den Vermessungsunterlagen wird die Urkunde in das Liegenschaftskataster übernommen.

Eine örtliche Anzeige von Grenzpunkten ist alternativ als amtliche Grenzauskunft möglich. Diese ist jedoch nur unter bestimmten katastertechnischen Voraussetzungen möglich und in Ihrer rechtlichen Außenwirkung gegenüber Dritten eingeschränkt. Es dürfen bei einer amtlichen Grenzauskunft darüber hinaus keine Grenzmarken verändert oder neu gesetzt werden.

Mit diesen amtlichen Tätigkeiten leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Grenzfrieden und schaffen Rechtssicherheit.

Die Kosten für Grenzfeststellung und amtliche Grenzauskünfte richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen.

Gebäudevermessung

Das Liegenschaftskataster dient neben der Eigentumssicherungsfunktion auch als Grundlage für raumbezogene Entscheidungen, Genehmigungen und Planungen. Hierfür sind oftmals nicht nur die Grundstücksgrenzen maßgeblich, sondern auch der tatsächlich vorhandene bauliche Bestand.

Grundstückseigentümer sind auf der Grundlage des Niedersächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes verpflichtet nach einer baulichen Veränderung diese einmessen und im Liegenschaftskataster eintragen zu lassen. Wir führen diese Leistungen mit der für das Liegenschaftskataster erforderlichen hohen Genauigkeit und Zuverlässigkeit durch.

Mit diesen amtlichen Tätigkeiten liefern wir wichtige Grundlagen für öffentliche und private Entscheidungsprozesse.

Die Kosten für amtliche Gebäudeeinmessung richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen.